Unsere Arbeit

Aktuelle Termine

12.09.2024 RBG-Seminar 7
19.09.2024 59. Sitzung des Technischen Forum Sicherheit
24.09.2024 68. ESchT-Sitzung
21.11.2024 60. Sitzung des Technischen Forum Sicherheit
09.12.2024 Informationsveranstaltung des BASE zur Endlagersuche in der Schweiz

Stadthalle Waldshut, 18:30 Uhr

Vergangene Termine

28.06.2024 40. Sitzung der BeKo
27.06.2024 RBG-Seminar 6
13.06.2024 58. Sitzung des Technischen Forum Sicherheit
11.06.2024 67. ESchT-Sitzung
03.04.2024 23. Sitzung ESchT-BFE in Basel

Stellungnahmen und Empfehlungen

Veröffentlicht am Dokument und Informationen
17.10.2022 Plausibilitätsprüfung des Standortvorschlags der Nagra für das geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz
24.06.2020 Sachstandsdarstellung "Aspekte zum Schutz von Wasservorkommen"
21.03.2019 Kurzstellungnahme zur Methodik der Auswahl von Alternativen der Oberflächeninfrastruktur in den Standortregionen

Nach den Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Akteure auf der deutschen Seite zur Etappe 2 im Schweizer Verfahren zum „Sachplan geologisches Tiefenlager“ BFE vorgeschlagen, die deutsche Seite solle aufzeigen, mit welcher Methodik sie die in Etappe 3 des Verfahrens anstehenden Variantenprüfungen und Bewertungen vornehmen würde. 

Am 11. Februar 2019 wurde die ESchT vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beauftragt, eine Stellungnahme anzufertigen, bei der die folgenden drei Aspekte im Vordergrund stehen: Grundlegende Überlegungen zur MethodikOptimierungspotential an der von Schweizer Seite vorgestellten Methodik der NutzwertanalyseBewertung der Alternative einer Oberflächenanlage mit oder ohne Brennelementverpackungsanlage

26.01.2018 Empfehlungen der ESchT für Etappe 3 des Schweizer Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager

Zum Ende der Etappe 2 der Standortsuche gemäß Sachplan geologische Tiefenlager wurden die wesentlichen Ergebnisse durch die Schweizer Institutionen vorgelegt. Zum Abschluss der Etappe 2 wurde die Vernehmlassung eröffnet. 

Zu einzelnen wesentlichen Verfahrensschritten und Aspekten, durch die insbesondere die In-teressen deutscher Akteure im grenznahen Raum berührt sind, aber auch zu den Standort-vorschlägen der Nagra, hatte die ESchT bereits im Verlauf der Etappe 2 verschiedene Stellungnahmen veröffentlicht und dabei Feststellungen und Empfehlungen formuliert. In der vorliegenden Stellungnahme werden summarisch Aussagen getroffen und Empfehlungen ausgesprochen, die der ESchT in Hinblick auf die Fortführung eines fachlich fundierten, fairen, transparenten und ergebnisoffenen Verfahrens in Etappe 3 aus heutiger Sicht wesentlich erscheinen. Dabei werden frühere Stellungnahmen aufgegriffen und um weitere Aspekte ergänzt.

09.03.2017 Stellungnahme zum grenzüberschreitenden Zugang zu Rechtsschutz zugunsten von Privatpersonen, Umweltverbänden und Gemeinden in Bezug auf Schweizer geologische Tiefenlager

Ziel der Stellungnahme ist es, vor dem Hintergrund der geltenden schweizerischen Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten und im Vergleich mit den deutschen Rechtsschutzmöglichkeiten in Bezug auf Endlager für radioaktive Abfälle zu bewerten, ob eine Erweiterung des Rechtsschutzes für die deutsche Öffentlichkeit, Umweltverbände und Gemeinden aus Gesichtspunkten wie etwa der Rechtssicherheit erforderlich und sachgerecht wäre. 
Eine Neubewertung der Rechtslage in Abweichung zur ESchT-Stellungnahme aus dem Jahr 2007 („Beteiligungsrechte und Rechtsstellung von Kantonen, Nachbarstaaten und der Bevölkerung im Bereich der Kernenergie-, Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebung“) ist erforderlich, da sich die Schweizer Rechtslage in Bezug auf Beteiligungsrechte und den Zugang zu Rechtsschutz der Öffentlichkeit sowie von Umweltverbänden und Gemeinden in Bezug auf geologische Tiefenlager geändert hat.

31.01.2017 Mitteilung zur Übertragbarkeit der ESchT-Stellungnahme zur UVP-VU vom 12.10.2015 für die UVP-VU zur Variante NL-2-Kombi

In Ihrer Stellungnahme vom 12.10.2015 hat sich die ESchT mit den im Januar 2015 von der Nagra vorgelegten UVP-Voruntersuchungen (UVP-VU) zu den potenziellen Standortgebieten Jura Ost (JO) und Zürich Nordost (ZNO) beschäftigt.

Am 31.03.2016 wurden von der Nagra die UVP-Voruntersuchungen zu Nördlich Lägern (NL) in sechs Varianten vorgelegt, da in diesem Standortgebiet zwei Standortareale (NL-2 und NL-6) ausgewiesen wurden und jeweils alle drei Lagertypen zu betrachten sind. Das BFE hat das BMUB, das Umweltministerium Baden-Württemberg und den Landkreis Waldshut zur Stellungnahme bis zum 15.03.2017 aufgerufen. Das BMUB hat die ESchT beauftragt, die vorgelegten Unterlagen auf Basis der Stellungnahme vom 12.10.2015 zu prüfen.

Die ESchT hat daraufhin geprüft, ob ihre Stellungnahme vom 12.10.2015 auch auf die UVP VU des Standortgebiets Nördlich Lägern übertragbar ist. Dazu wurde exemplarisch die UVP-VU zu dem grenznäheren Standortareal mit dem komplexeren Lagertyp, die Variante NL-2-Kombi herangezogen. Wesentliche Grundlage der nachfolgenden Ausführungen ist ein Textvergleich der Berichte zur UVP-VU für ZNO-6b-Kombi und NL-2-Kombi. Außerdem wurden alle Feststellungen und Empfehlungen der früheren ESchT-Stellungnahme mit den Ausführungen in der UVP-VU NL-2-Kombi abgeglichen. Daraus ergibt sich die folgende Bewertung hinsichtlich der Übertragbarkeit der ESchT-Stellungnahme zur UVP-VU vom 12.10.2015 für die UVP-VU zur Variante NL-2-Kombi.

31.01.2017 Stellungnahme der ESchT zum 2x2-Vorschlag der Nagra

In der vorliegenden Stellungnahme befasst sich die ESchT mit dem von der Nagra am 30.01.2015 veröffentlichten Vorschlag, die Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 für ein SMA-, HAA- bzw. Kombilager weiter zu untersuchen. Dieser sogenannte 2x2-Vorschlag der Nagra wurde durch die ESchT im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bewertet.

12.10.2015 Stellungnahme der ESchT zur UVP-Voruntersuchung geologische Tiefenlager

Entsprechend den Ende Januar 2015 in der Öffentlichkeit vorgestellten Vorschlägen der Nagra für die in Etappe 3 des Sachplanverfahrens vertieft zu untersuchende Standortgebiete hat die Nagra zeitgleich die UVP-Voruntersuchungen mit Pflichtenheft (UVP-VU) für die Standortgebiete Jura-Ost und Zürich-Nordost jeweils für die Lagertypen SMA, HAA und Kombilager beim BFE eingereicht.
Das BMUB hat die ESchT damit beauftragt, für das BMUB die UVP-Voruntersuchungsunterlagen (UVP-VU) zu prüfen. Die vom BFE angeführten wichtigen Rahmenbedingungen sollten den Prüfungen der ESchT zu Grunde gelegt werden, wobei die ESchT sich in ihrer Stellungnahme auch mit Aspekten der radiologischen Umweltauswirkungen auseinander setzen sollte.
Die ESchT konzentriert ihre Prüfungen der UVP-VU analog zu bisherigen Stellungnahmen auf grundlegende und methodische Aspekte und Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die ESchT geht davon aus, dass die regionalen und lokalen Besonderheiten und Belange mit den Stellungnahmen des Umweltministeriums des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Waldshut eingebracht werden.
Die ESchT hat sich bei der methodischen Prüfung auf die UVP-VU für ein geologisches Tiefenlager Kombi im Standortareal ZNO-6b-Kombi des Standortgebietes Zürich Nordost beispielhaft beschränkt.

18.08.2015 Stellungnahme der ESchT zum „Konzept Anpassung und Aufgaben der Standortregionen in Etappe 3”

Stellungnahme der ESchT zur Entwurfsfassung des Dokuments „Sachplan Geologische Tiefenlager, Konzept Anpassung und Aufgaben der Standortregionen in Etappe 3“ des BFE in der Fassung vom 7. Juli 2015.

22.07.2014 Stellungnahme der ESchT zu den Planungsstudien der Nagra für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers

Im Zeitraum September 2013 bis November 2013 hat die Nagra Planungsstudien für die im Verfahren weiter zu betrachtenden Standortareale in vier Standortgebieten vorgelegt (NAB 13-61, NAB 13-64, NAB 13-66, NAB 13-67 NAB 13-68, NAB 13-81).
Diese Planungsstudien liegen der Stellungnahme der ESchT zu Grunde. Neben der Analyse weist die ESchT darauf hin, dass sich einige zur Abschätzung einer möglichen Betroffenheit erforderliche Sachverhalte nicht in den Planungsstudien wiederfinden.