Das Kernenergiegesetz und die Kernenergieverordnung der Schweiz, die beide am 1. Februar 2005 in Kraft traten, haben für die langfristig sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz die Weichen neu gestellt: Es muss ein Sachplan zur Festlegung von Endlagerstandorten aufgestellt werden. Das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) hat die Federführung zur Aufstellung dieses Sachplans für „Geologische Tiefenlager“ zur Entsorgung radioaktiver Abfälle übernommen. Sachpläne sind ein Instrument, um raumwirksame Aufgaben in einem transparenten Prozess durchzuführen und zu koordinieren. Die Zusammenarbeit mit Kantonen, Organisationen, Bevölkerung und Nachbarstaaten hat darin einen festen Platz. Der Mitwirkung und dem Dialog mit allen Beteiligten kommt beim Sachplan Geologische Tiefenlager deshalb große Bedeutung zu.

Der Sachplan Geologische Tiefenlager besteht aus zwei Teilen: einem Konzeptteil und einem Umsetzungsteil. Im Konzeptteil werden die Verfahrensregeln für die spätere Standortsuche festgelegt. Der Entwurf des Konzeptteils wurde vom BFE in einer ersten Fassung am 15. März 2006, in einer zweiten Fassung am 6. Juni 2006 und in einer dritten Fassung am 11. Januar 2007 veröffentlicht und schließlich am 02. April 2008 vom Schweizer Bundesrat verabschiedet (http://www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle). Demnach soll die Umsetzung des Standortauswahlverfahrens in drei Etappen erfolgen und zu einer ergebnisoffenen Standortfestlegung führen, so dass etwa ab 2030 ein Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle und ab 2040 ein Endlager für hochaktive Abfälle in Betrieb gehen kann.

Im Zuge der ersten Etappe des Sachplanverfahrens hat am 06.11.2008 hat das Schweizer BFE potenzielle Standortgebiete bekannt gegeben, die nach einer geowissenschaftlichen Auswahl der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) als Tiefenlager für radioaktive Abfälle geeignet sind. Die Vorschläge der Nagra umfassen sechs Standortgebiete für schwach- und mittelaktive Abfälle. Davon sind drei dieser Standortgebiete darüber hinaus auch für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle ausgewiesen. Drei der sechs Standortgebiete reichen unmittelbar an die deutsch Schweizer Grenze heran und münden an Gemeindegrenzen des Landkreises Waldshut. Dies sind die Standortgebiete Südliches Schaffhausen/Südranden (Kanton Schaffhausen), das Zürcher Weinland (Kantone Zürich und Thurgau) sowie das Gebiet Nördlich Lägeren (Kantone Zürich und Aargau). Die weiteren ausgewiesenen Standortgebiete Bözberg (Kanton Aargau) und Jura-Südfuss (Kantone Solothurn und Aargau) liegen etwa 5 bzw. ca. 20 km von der Staatsgrenze entfernt.

Zur Erarbeitung von Stellungnahmen des BMU und der BeKo-Schweiz liefert die Expertengruppe fachliche Unterstützung. Sie erarbeitet Antworten v.a. in Form schriftlicher Kurzexpertisen auf Fragen, die von Akteuren in der BeKo formuliert werden. Die ESchT begleitet das Auswahlverfahren, indem sie zu wichtigen Verfahrensschritten Stellungnahmen erarbeitet, die dem BMU und der BeKo zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt und im Internet der interessierten Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Die Expertengruppe gibt keine eigenen Stellungnahmen gegenüber den Schweizer Institutionen ab. Als Beobachter des Schweizer Auswahlverfahrens nehmen Mitglieder der ESchT zudem an deutsch-Schweizer Expertengesprächen wie z.B. dem Technischen Forum Sicherheit teil.